Jugenordnung

Jugendvorstand

Aufgaben

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Unternehmungen mit Kindern und Jugendlichen des TVE außerhalb des Turnbetriebs.
Heranführung der jugendlichen Mitglieder und Integration in die Vereinsgemeinschaft.

Vorstand

Die Mitglieder des Jugendvorstands werden von der Jugendversammlung gewählt

Der Jugendvorstand besteht aus:

1. Vorstand
2. Vorstand
Schriftführer
Kassenwart
Mindestens 2 Beisitzern

Mitglieder des Jugendvorstands müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mindestens 3 Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben

Der 1. Vorstand und der Kassenwart müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Funktionen innerhalb des Jugendvorstands (1. / 2. Vorstand, Kassenwart, usw.) werden von den gewählten Mitgliedern des Jugendvorstands durch Absprache und Wahlen intern bestimmt.

Innerhalb des Jugendvorstands können Arbeitsgruppen gebildet werden.
Zu den Arbeitsgruppen können auch Personen, die nicht dem Jugendvorstand angehören, hinzugezogen werden.

Der gewählte Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung.

Soweit zweckgebundene Mittel/Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, sind  hierüber ordnungsgemäße Nachweise über die Mittelverwendung zu führen. Der Jugendvorstand ist sowohl gegenüber der Jugendversammlung als auch gegenüber dem Vereinsvorstand rechenschafts- und berichtspflichtig. Er hat insbesondere rechtzeitig gegenüber dem zuständigen Kassenwart des Vereins, dies auch zur Vorbereitung der anstehenden Jahreshauptversammlung, einen schriftlichen Rechenschafts- und Geschäftsbericht vorzulegen sowie den Kassenprüfern des Vereins bei Bedarf Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.


Sitzungen des Jugendvorstands

Der 1. Vorsitzende beruft regelmäßig (mindestens 4 Mal im Jahr) Sitzungen des Jugendvorstands ein. 
Sitzungen können auch auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Jugendvorstandes innerhalb von 2 Wochen einberufen werden.
Von jeder Sitzung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu erstellen. Dies wird allen Mitgliedern des Jugendvorstands und dem 1., 2. und 3. Vorstand des TVE übermittelt.


Beziehung zum Vereinsvorstand

Der 1. Vorsitzende des Jugendvorstands ist Mitglied des Gesamtvorstands.
Kann er aus dringenden Gründen an einer Vorstandssitzung nicht teilnehmen beauftragt er einen Vertreter (in der Regel 2. Vorsitzender). Dieser ist im Gesamtvorstand nicht stimmberechtigt.


Jugendversammlung

Ihr gehören alle Vereinsmitglieder im Alter zwischen 8 und 25 Jahren an.

Teilnahmepflicht an der Jugendversammlung besteht für:

- die Mitglieder des Jugendvorstands
- die neu zu wählenden Mitglieder des Jugendvorstands
- mindestens ein Mitglied des TVE-Vorstands

Die Jugendversammlung findet spätestens 2 Wochen vor der Jahreshaupt-versammlung des TVE statt. Die Einladung zur Jugendversammlung erfolgt durch zweimalige Bekanntmachung im Nachrichtenblatt und durch Aushang in der Turnhalle und in der kleinen Halle.

Zu den Aufgaben der Jugendversammlung zählen insbesondere:

- Berichte über Aktivitäten und über den Kassenabschluss für das vergangene Jahr
  durch den Jugendvorstand.
- Vorstellung von Ideen und Planungen von Aktivitäten für das folgende Jahr
   durch den Jugendvorstand
- Wahl des Jugendvorstandes
Von jeder Jugendversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu erstellen. Dies wird allen Mitgliedern des Jugendvorstands und dem 1., 2. und 3. Vorstand des TVE übermittelt.

Wahlen

Die Wahlen müssen von einer Person, die nicht dem Jugendvorstand angehört durchgeführt werden.

Eine ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. 
Sämtliche Beschlüsse der Jugendversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt, eine etwaige festgestellte Stimmengleichheit bedeutet die Ablehnung des Tagesordnungspunktes/Antrags.
Stimmberechtigt sind hierbei alle Mitglieder der Vereinsjugend, die am Tag der Jugendversammlung das 8. Lebensjahr vollendet haben.
Abstimmungen und Wahlen für Jugendversammlungen erfolgen offen per Handzeichen.

Die Mitglieder des Jugendvorstands werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

- 1. Vorstand / Schriftführer / mind. 1 Beisitzer

und

2. Vorsitzender / Kassenwart / mind. 1 Beisitzer

sollen jährlich im Wechsel gewählt werden.

Nach der Jugendversammlung findet eine Jugendvorstandsitzung statt, bei der die neu zu besetzenden Ämter für 2 Jahre bestimmt werden. Das Ergebnis ist dem 1. Vorsitzenden des TVE spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung mitzuteilen.

Diese Jugendordnung wurde gemeinsam durch den Gesamtvorstand des TVE und den Jugendvorstand am 11.04.2007 beschlossen und tritt am nachfolgenden Tag in Kraft.
Änderungen, Ergänzungen dieser Vereinsjugendordnung müssen von Gesamtvorstand und Jugendvorstand mit einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.